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Hohes Venn rote Fahne 02(c)Maison du Parc

Infos für Wanderer im Hohen Venn

Robuste Wanderschuhe oder Stiefel sind ein Muss. Das Wandern ist in diesem Naturrefugium nur auf den ausgebauten und markierten Wegen erlaubt. In den markierten C- und D-Zonen und überall dort, wo die rote Fahne gehisst ist (z.B. Brandgefahr), ist der Zu­gang verboten.


Wanderinformationen - Brutzeit und Brandgefahr

Die rote Fahne

Das Hohe Venn ist aus Gründen des Natur- und Umweltschutz in verschiedene Zonen eingeteilt. Zonen, die mit C gekennzeichnet sind, werden mit Führungen zugänglich gemacht. D-Zonen sind für jedweden menschlichen Besuch völlig tabu. Besonders im Frühjahr und Sommer kann es trotz des kalten Klimas urplötzlich sehr heiß und trocken werden. In dieser Übergangsphase haben das Moor und seine Pflanzenbewohner noch keine frischen, grünen Triebe gebildet und für die trockenen Halme des vergangenen Jahres braucht es manchmal nur einen Funken um ein verheerendes Lauffeuer zu entfachen.

Moment mal, in einer solchen nassen Umgebung, kann ein Lauffeuer doch nicht so schlimm sein? Weit gefehlt! Zunächst können Torffeuer nur zu Fuß oder aus der Luft bekämpft werden. Oberirdische Feuer, angefacht durch den Wind, breiten sich rasch aus, sind aber auch vergleichsweise schnell zu löschen. Anders ist es wenn das Feuer unterirdisch brennt. In den vergangenen Jahrhunderten wurde das Hohe Venn unzählige Male von solchen Bränden heimgesucht. Manchmal dauert es Monate bis die unterirdischen Schwelbrände gelöscht sind. In den meterdicken Torfschichten können sich die Glutnester lange halten. Das letzte große Lauffeuer suchte das Hohe Venn am 25. April 2011 heim. Große Flächen des im trockenen Zustand leicht brennbaren Torfbodens und viele Bäume sowie die Bohlenstege und Promenaden im zentralen Moorgebiet verbrannten. Richtig ist auch, dass Feuer schon immer das Hochmoor bedrohten und so ist gewiss, dass sich die Natur auch von diesen Katastrophen wieder mit ihrer Dynamik und viel Zeit erholen wird.

Bei akuter Brandgefahr werden alle Gehwege durch das Moor geschlossen, das zeigen rote Fahnen an den Ein- und Zugängen an. Lediglich die Fagne de la Poleur zwischen Baraque Michel und Mont Rigi ist dann noch neben der Vecquée und dem oberen Rand des Fagne Wallonne, rund um die Aussichtsplattform auf Botrange, zugänglich. Was Wanderer womöglich ärgert, ist eine wichtige und notwendige Maßnahme zum Schutz der einzigartigen Landschaft des Hohen Venn. Hier oben ticken die Uhren eben anders.


Wichtiger Hinweis für Wanderer

Alle Sperrungen finden Sie immer aktualisiert in unserem Wanderroutenplaner. 


Einige vorbeugende Maßnahmen

Zum Erhalt der vielfältigen und seltenen Tier- und Pflanzenwelt gelten besondere Schutzmaßnahmen in den verschiedenen Zonen:

  • In den B-Zonen (auf den Holzstegen) ist das Mitführen von Hunden (auch an der Leine), Skilanglauf, Reiten, Fahrradfahren und das Abpflücken von Pflanzen, Beeren und Pilzen untersagt! Bitte bleiben Sie auf den markierten Wegen.
  • Die C-Zonen dürfen nur in Begleitung eines anerkannten C-Zonen-Wanderführeres betreten werden! Dabei gelten dieselben Einschränkungen wie für die B-Zonen!
  • Die D-Zonen sind in keinem Fall zu betreten und somit tabu!

In den Schutzzonen sowie in den angrenzenden Waldgebieten ist das Rauchen, offenes Feuer, Wegwerfen von Abfällen, Zelten und Motarradfahren untersagt!


 

Zeitweilige Zugangsverbote

Rote Fahne aufgrund der Brandgefahr

Nach langen Trockenperioden, vor allem in den Monaten März bis Mai, wird an den Zugängen zum Hohen Venn gelegentlich eine rote Fahne gehisst. Gleichzeitig werden die Zugänge zu den Holzstegen, die quer durch das Hohe Venn führen, durch Barrieren versperrt.


Das Betreten der gekennzeichneten Bereiche ist dann strengstens untersagt!

Dies geschieht in erster Linie aus Brandschutzgründen, denn die Oberfläche des Moores trocknet relativ schnell aus und es besteht die Gefahr, dass sich weite Flächen des Naturschutzgebietes entzünden können. Bereits eine nicht vollständig ausgelöschte und weggeworfene Zigarette stellt einen Brandherd dar, der sich, wenn er nicht bemerkt wird, in großer Geschwindigkeit ausbreiten kann. Der schlechte Zugang zum Moor erschwert mögliche Löscharbeiten.

Dieses Verbot gilt nicht für:

  • den Naturlehrpfad des Polleûr-Venns zwischen Baraque Michel und Mont-Rigi sowie dem Lehrpfad Neûr Lowé.
  • den Wanderweg, der südlich des Wallonischen Venns verläuft (aber nur von der Aussichtsplatte bei Botrange bis zur « Haie de Souck »)
  • den Verbindungsweg von der « Voie Adam » zum « Chemin de Bêleu ».
  • der Weg der « Vecquée ».
  • Auch die breiten Forststraßen, die um die gesperrten Gebiete herumführen sind zugänglich.


Es bleiben daher auch in den genannten Perioden genügend Möglichkeiten, die Umgebung des Hohen Venns zu erkunden.


 

Zugangsverbot zu bestimmten Zonen

In der Absicht, den Brutvögeln (v.a. dem Birkhahn) ein Maximum an Ruhe zu garantieren, hat die Forstverwaltung die Entscheidung getroffen, den Zugang zu folgenden Zonen zu untersagen:

Von Mitte März bis Mitte Juni :

  • der Zugang zu den Wanderwegen (in der B-Zone) Nr. 33 und 35, die von der Baraque Michel  zum « Bouquet Bastin »  verlaufen
  • der Zugang zum Wanderweg (in der B-Zone), der das Steinley-Venn in Richtung Nord-Süd durchquert, sowie zum Wanderweg, der an dessen Nord – Nord-West-Rand verläuft (Hahnestreck)
  • der Zugang zum Wanderweg (in der B-Zone), der das Kutenhart zwischen Reinartzhof und Gethevaerde durchquert
  • der Zugang zur C-Zone im Wallonischen Venn (« Fagne Wallonne ») und im « Fagne des Deux Séries »
  • der Zugang zur C-Zone im und um das « Fagne de Cléfaye »

Von Mitte Juni zum Ende Juli

der Zugang zu den Wanderwegen Nr. 4 und 5 im Wallonischen Venn (Drelo) und auf den Wanderwegen Nr. 19 und 21 im « Fagne de Deux Séries (Brochepierre).